Am 17. April 1895 war die Regierung der Qing-Dynastie gezwungen, einen ungleichen Vertrag mit der japanischen Meiji-Regierung in Shimonoseki zu unterzeichnen. Dessen Artikel 2 lautet:
China überlässt Japan für immer die volle Souveränität über die folgenden Gebiete, zusammen mit allen Befestigungsanlagen, Arsenalen und Rüstungsfabriken sowie anderem öffentlichen Eigentum dieser Gebiete:
I. Der südliche Teil der Provinz Fengtian innerhalb folgender Grenzen: Die Grenzlinie beginnt an der Mündung des Yalu-Flusses und führt flussaufwärts an die Mündung des Anping-Flusses. Von dort aus erreicht sie weiter Fenghuangcheng, Haicheng und Yingkou und endet dort. Südlich von dieser Linie ist das abzutretende Gebiet, alle oben genannten Städte und Kreise eingeschlossen. Nachdem die Grenzlinie den Liaohe-Fluss in Yingkou erreicht hat, führt sie flussabwärts bis nach Binkou. Auf dieser Strecke gilt die Mitte des Liaohe-Flusses als Grenzlinie.
Diese Abtretung gilt auch für alle zugehörigen Inseln der Provinz Fengtian an der östlichen Küste des Liaodong-Golfs und an der nördlichen Küste des Gelben Meeres.
II. Die Taiwan-Insel und alle dazu gehörenden Inseln.
III. Zur Penghu-Inselgruppe (Pescadores) gehören alle Inseln, die zwischen 119° und 120° östlicher Länge sowie zwischen 23°und 24°nördlicher Breite liegen.