China begrenzt die Höhe seiner Wolkenkratzer auf 500 Meter. Nun sind viele Projektträger darum bemüht, die Höhe ihrer bereits im Bau befindlichen Hochhäuser neu zu entwerfen, berichtete der China News Service am Montag.
In China befinden sich die höchsten Wolkenkratzer der Welt. Immobilienentwickler entwerfen häufig Gebäude mit Höhen von 600 bis 800 Metern. Auf dem chinesischen Festland stehen fünf der zehn höchsten Wolkenkratzer der Welt, darunter der 632 Meter hohe Shanghai Tower, das 599 Meter hohe Ping An Finance Center in Shenzhen und der 527,70 Meter hohe CITIC Tower im Geschäftsviertel von Beijing. In China stehen auch 678 der weltweit 1.478 Wolkenkratzer mit einer Höhe von mehr als 200 Metern.
Der höchste Wolkenkratzer der Welt ist der Burj Khalifa in Dubai mit einer Höhe von 828 Metern.
Nach einem Rundschreiben, das vom Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung und der Nationalen Kommission für Reform und Entwicklung am 27. April gemeinsam herausgegeben wurde, sollen Städte den Bau ultrahoher Wolkenkratzer nicht blindlings verfolgen und eine allgemeine Grenze von 500 Metern Höhe einhalten.
China News Service berichtete, dass das Hungnam Center in Suzhou wohl das erste Bauprojekt ist, dass sich der neuen Richtlinie fügen muss. Es revidierte seine ursprünglich geplante Höhe von 729 Metern auf 499 Meter. In dem Bericht wurde ein ehemaliger Beamter des Wohnungsministeriums zitiert, demzufolge Bauprojekte für Wolkenkratzer mit einer Höhe von mehr als 500 Metern künftig einem besonders komplizierten Genehmigungsverfahren unterliegen sollen.
Mindestens ein Wolkenkratzer in Chengdu und ein weiterer in Shenyang haben laut dem Bericht das gleiche Schicksal erlitten wie das Suzhou Hungnam Center.
Wolkenkratzer maximieren zwar die Nutzung von engem Raum, doch die Befürworter von niedrigeren Skylines weisen auf die hohen Wartungskosten, Brandrisiken, geringe Renditen sowie der Funktion von Wolkenkratzern als Prestigeprojekte der Reichen und Mächtigen hin.
Wolkenkratzer mit einer Höhe von mehr als 500 Metern dürfen dem Rundschreiben zufolge nur noch dann errichtet werden, wenn das Gebäude robusten Tests unterzogen wird, um die Einhaltung von Brandschutzstandards sicherzustellen. Zudem muss es erdbebensicher und energiesparend sein. Anschließend muss das Projekt von den zuständigen Ministerien weiter geprüft werden.